Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yuniku Handwerksatelier
1. Geltungsbereich
1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der Yuniku Handwerksatelier, Brahmsstrasse 76, 8003 Zürich, im Rahmen der Nutzung des Ateliers und der angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Kursen, Werkstattnutzung, Veranstaltungen, Workshops, Mitgliedschaften sowie sämtlicher damit zusammenhängender Leistungen. Mit der Anmeldung und der Nutzung unserer Dienstleistungen erklären sich die Mitglieder und Kunden mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten auch für alle weiteren Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung, sofern diese nicht ausdrücklich von Yuniku geändert oder abweichende Bestimmungen festgelegt werden.
1.2 Angebotene Leistungen und Dienste
Die AGB beziehen sich auf sämtliche von Yuniku angebotenen Leistungen und Dienste, einschließlich der Nutzung der Werkstätten, der Teilnahme an Kursen und Workshops, der Bereitstellung von Materialien und Ausstattungen sowie sämtlicher Sonderveranstaltungen und Dienstleistungen, die im Rahmen des Ateliers angeboten werden.
1.3 Definition der Nutzergruppen
Die AGB gelten für folgende Nutzergruppen:
Mitglieder: Personen, die eine Mitgliedschaft erwerben, um regelmäßig auf die Werkstatt und deren Ausstattung zugreifen zu können.
Kursteilnehmer/Workshop-Teilnehmer: Personen, die sich für spezifische Kurse oder Workshops anmelden, ohne eine dauerhafte Mitgliedschaft zu haben.
Besucher/Gäste: Personen, die das Atelier einmalig betreten oder für spezielle Veranstaltungen teilnehmen.
Kooperationspartner/Sponsoren: Dritte, die mit Yuniku in Zusammenhang mit Veranstaltungen, Kursen oder Sponsoring zusammenarbeiten.
1.4 Geltung der AGB gegenüber Dritten
Die AGB gelten auch für Dritte, die im Rahmen der Nutzung der Yuniku-Dienste tätig sind, wie externe Kursleiter, Materiallieferanten und Veranstaltungsorganisatoren. Nutzer sind verantwortlich für die Handlungen dieser Dritten, sofern diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Yuniku-Dienste tätig werden. Diese AGB erstrecken sich auf alle Leistungen und Vereinbarungen, die von Dritten erbracht oder beeinflusst werden, die mit Yuniku in vertraglicher Beziehung stehen.
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2. Vertragsabschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen Yuniku und dem Kunden kommt mit der Bestätigung der Mitgliedschaft, Buchung eines Kurses oder der Teilnahme an einem Workshop durch Yuniku zustande. Die Anmeldung eines Mitglieds oder Kunden zu einem Kurs, einer Mitgliedschaft oder einer Veranstaltung wird durch die schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail oder in Papierform) von Yuniku rechtsverbindlich.
2.2 Anmeldung und Buchung
Durch die Anmeldung oder Buchung zu Kursen, Workshops oder anderen Veranstaltungen gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag wird durch die Bestätigung von Yuniku bindend. Der Kunde erklärt sich mit der Eingabe der erforderlichen Daten und der Annahme der AGB einverstanden und versichert, dass alle angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass die Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind, behält sich Yuniku das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder die Mitgliedschaft zu verweigern.
2.3 Korrekte Eingaben und Bindung an den Vertrag
Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass alle Eingaben korrekt sind und akzeptiert die AGB von Yuniku. Der Kunde verpflichtet sich, den Kauf oder die Buchung nach Bestätigung durch Yuniku auszuführen und den entsprechenden Betrag zu zahlen.
2.4 Änderungen und Stornierungen
Änderungen und Stornierungen durch den Kunden sind kostenlos möglich, solange die Buchung von Yuniku noch nicht bestätigt wurde. Nach der Bestätigung durch Yuniku versteht sich der Kunde darüber im Klaren, dass Yuniku bereits Kosten entstanden sind. Stornierungen oder Änderungen können gemäß der jeweiligen Stornierungsrichtlinie erfolgen (z. B. bei Kursstornierungen siehe Punkt 8.2 "Stornierung von Kursen").
3. Anmeldung und Mitgliedschaft
3.1 Anmeldung zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei Yuniku wird durch die Anmeldung über das Online-Formular oder schriftlich beantragt. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch Yuniku zustande. Die Bestätigung erfolgt in schriftlicher Form (E-Mail oder Papier).
3.2 Mitgliedschaftsarten
Yuniku bietet folgende Mitgliedschaften an:
Einzelmitgliedschaft
Familienmitgliedschaft (für Elternteile mit Kinder unter 10 jahren)
Mitgliedschaft mit Volunteeringfunktionen
Je nach Mitgliedsart können unterschiedliche Rechte und Pflichten bestehen.
3.3 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung durch Yuniku und wird quartalsweise erneuert. Eine Kündigung muss 30 Tage vor Ende des Quartals erfolgen. Bei jährlichen Mitgliedschaften ist eine Kündigung bis 3 Monate vor Ablauf möglich.
3.4 Pflichten des Mitglieds
Mitglieder verpflichten sich, die Werkstatt und Einrichtungen sauber zu halten, keine Fremden ohne vorherige Anmeldung ins Atelier zu lassen und den Verhaltenskodex sowie die Hausordnung zu befolgen. Bei Mitgliedschaften mit Volunteeringfunktionen können zusätzliche Aufgaben wie Aufsicht oder Pflanzenpflege anfallen.
3.5 Rechte des Mitglieds
Mitglieder haben Anspruch auf Rabatte bei Kursen und bevorzugte Buchungsrechte. Zudem können Mitglieder einmal im Monat einen Gast anmelden, der bis zu dreimal für jeweils drei Stunden kostenlos das Atelier nutzen darf (Materialien und Dienstleistungen müssen vom Gast bezahlt werden).
3.6 Mitgliedschaftsgebühren und Zahlungen
Die Gebühren sind zu Beginn der Mitgliedschaft fällig und können monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt werden. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren erhoben, und die Mitgliedschaft kann ausgesetzt oder gekündigt werden.
3.7 Verhaltenskodex und Hausordnung
Alle Mitglieder müssen sich an den Verhaltenskodex und die Hausordnung halten, die separat zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist ein respektvolles und harmonisches Miteinander.
3.8 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
3.9 Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen
Yuniku behält sich vor, die Bedingungen nach vorheriger Benachrichtigung zu ändern. Mitglieder haben 30 Tage Zeit, den Änderungen zu widersprechen, andernfalls gelten diese als akzeptiert.
4. Nutzung der Werkstätten und der Räume
4.1 Allgemeine Nutzung
Die Werkstätten und Atelierräume sind nur während der festgelegten Öffnungszeiten zugänglich. Wir bitten die Mitglieder, während der Ruhezeiten auf ruhige Arbeitsmethoden zu achten, um andere nicht zu stören. Persönliche Gegenstände wie Jacken, Handtaschen oder laufende Projekte sollten platzsparend bei sich behalten oder in den vorgesehenen Ablageflächen verstaut werden. Es wird erwartet, dass keine persönlichen Gegenstände den Arbeitsbereich blockieren, damit alle Mitglieder den Raum effizient nutzen können.
4.2 Nutzungsrechte
Mit der Mitgliedschaft erhalten die Mitglieder das Recht, die Werkstätten und die bereitgestellten Einrichtungen zu den festgelegten Nutzungszeiten zu nutzen. Mitglieder haben auch das Recht, ihre Materialien und Arbeiten in den Werkstätten zu lagern, vorausgesetzt, dies geschieht gemäß den vereinbarten Aufbewahrungsrichtlinien und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Die Nutzung von Werkzeugen, Maschinen und Materialien erfolgt gemäß den Gebrauchsanweisungen und Schulungsvorgaben von Yuniku.
4.3 Zugang zu den Werkstätten
Der Zugang zu den Werkstätten ist nur nach erfolgter Einweisung und ggf. einer Schulung in die Handhabung der Maschinen und Werkzeuge gestattet. Mitglieder müssen in einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit den Werkstätten und deren Ausstattung geschult sein, bevor sie die Werkstätten nutzen. Die Werkstätten können jederzeit aufgrund von Wartungsarbeiten, Schulungen oder anderen organisatorischen Gründen geschlossen sein, wobei Yuniku die Mitglieder im Voraus informiert.
4.4 Reservierungen und Buchung der Werkstätten
Die Nutzung der Werkstätten ist in der Regel nur nach vorheriger Buchung und Bestätigung durch Yuniku möglich. Die Reservierung der Werkstätten erfolgt über das Buchungssystem von Yuniku, und die Nutzungszeiten müssen strikt eingehalten werden. Mitglieder dürfen Werkstätten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen und sind verpflichtet, die Arbeitsplätze am Ende der Nutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
4.5 Pflichten der Mitglieder bei der Nutzung
Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der Werkstätten und Räume auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Alle Werkzeuge, Maschinen und Materialien müssen nach der Nutzung ordnungsgemäß gereinigt und an ihren vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Mitglieder müssen sicherstellen, dass keine gefährlichen Substanzen oder Schadstoffe in die Werkstätten oder Räume gelangen und sind verpflichtet, sofort etwaige Schäden oder Vorkommnisse zu melden.
4.6 Sicherheitsvorkehrungen
Die Sicherheit der Mitglieder und Nutzer hat höchste Priorität. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich an die Sicherheitsvorgaben und -richtlinien von Yuniku zu halten. Dies umfasst unter anderem das Tragen der vorgeschriebenen Schutzkleidung (z.B. Schutzbrillen, Handschuhe) sowie das Befolgen der Notfallprozeduren. Die Nutzung von Maschinen und Geräten ohne entsprechende Schulung und Einweisung ist strikt untersagt.
4.7 Aufsichtspflichten und verantwortungsbewusster Umgang
Je nach Art der Mitgliedschaft können zusätzliche Aufsichtspflichten erforderlich sein, insbesondere für Mitglieder, die im Rahmen ihrer Mitgliedschaft als Betreuer oder Mentoren agieren. Diese Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass die Werkstätten korrekt genutzt werden und dass keine Gefährdung der anderen Mitglieder oder des Materials entsteht.
4.8 Nutzung von Maschinen und Werkzeugen
Alle Maschinen und Werkzeuge, die Yuniku zur Verfügung stellt, müssen mit größter Sorgfalt und gemäß den Anweisungen des Herstellers oder der Yuniku-Standards genutzt werden. Sollte ein Mitglied oder Gast eine Maschine oder ein Werkzeug beschädigen oder unsachgemäß verwenden, trägt es die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz. Der Betrieb von Maschinen und Geräten, die keine ordnungsgemäße Einweisung durch Yuniku erhalten haben, ist nicht gestattet.
4.9 Gastnutzung
Mitglieder sind berechtigt, ein Gast pro Monat anzumelden, der die Werkstätten unter den gleichen Bedingungen wie das Mitglied nutzen darf, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung und Anmeldung bei Yuniku. Jeder Gast darf maximal drei Mal je drei Stunden im Monat die Werkstatt besuchen. Kosten für Materialien und Dienstleistungen des Gastes sind vom Gast zu tragen. Eine Gastnutzung ist nur in Begleitung eines Mitglieds und innerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.
4.10 Einschränkungen der Nutzung
Die Nutzung der Werkstätten ist auf den persönlichen Gebrauch der Mitglieder beschränkt. Kommerzielle Tätigkeiten, das Herstellen von Produkten für den Verkauf oder die Ausübung eines Gewerbes innerhalb der Werkstätten sind ohne ausdrückliche Genehmigung von Yuniku nicht gestattet. Jegliche illegale oder schadhafte Nutzung, einschließlich der Herstellung von gefährlichen oder unzulässigen Materialien, wird strikt untersagt.
4.11 Änderungen und Schließungen
Yuniku behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen für die Werkstätten zu ändern, die Nutzungseinschränkungen zu erhöhen oder die Werkstätten für bestimmte Tätigkeiten zu sperren, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, Wartung oder Verbesserung der Werkstätten erforderlich ist. Solche Änderungen oder temporären Schließungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
4.12 Haftung
Yuniku haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Werkstätten, Maschinen oder Werkzeuge entstehen, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Yuniku verursacht worden. Mitglieder sind verpflichtet, ihre eigene Haftpflichtversicherung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese auch die Nutzung von Werkstätten und Maschinen abdeckt.
4.13 Verlust oder Beschädigung von Eigentum
Yuniku übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von privatem Eigentum, das Mitglieder in den Werkstätten oder Räumen aufbewahren. Mitglieder sind verantwortlich für ihre eigenen Materialien und Werkzeuge und sollten diese ordnungsgemäß und sicher aufbewahren.
5. Preise und Zahlungen
5.1 Preise für Mitgliedschaften und Dienstleistungen
Die Preise für Mitgliedschaften und alle zusätzlichen Dienstleistungen, wie Kurse, Workshops und Materialnutzung, werden auf der Website von Yuniku sowie in den jeweiligen Vertragsdokumenten veröffentlicht. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
5.2 Zahlungsbedingungen
Mitglieder sind verpflichtet, alle Mitgliedsgebühren und zusätzlichen Kosten fristgerecht zu zahlen. Zahlungen für Mitgliedschaften erfolgen jährlich oder monatlich, je nach Vereinbarung. Der Mitgliedsbeitrag wird spätestens zum 1. des jeweiligen Monats oder Jahres im Voraus fällig.
Kurse und Workshops sind ebenfalls im Voraus zu bezahlen, um die Teilnahme zu sichern. Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte oder anderen von Yuniku akzeptierten Zahlungsmethoden erfolgen. Zahlungen müssen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist eingegangen sein.
5.3 Verzug und Mahngebühren
Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen, wird der Mitgliedsbeitrag oder Kursgebühr als überfällig betrachtet. Yuniku behält sich das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von CHF 10 für jede Mahnung zu erheben, sowie Verzugszinsen von 5 % p.a. auf den offenen Betrag. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann Yuniku die Mitgliedschaft oder die Teilnahme an Kursen und Workshops aussetzen.
6. Haftung und Versicherung
6.1 Haftung für Nutzung der Werkstätten
Die Nutzung des Ateliers erfolgt auf eigenes Risiko. Yuniku haftet nicht für Schäden, die den Mitgliedern oder deren Eigentum während der Nutzung des Ateliers entstehen, es sei denn, Yuniku hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Mitglieder müssen ihre persönlichen Gegenstände jederzeit im Auge behalten und können diese auf eigene Verantwortung in den Gemeinschaftsbereichen aufbewahren.
6.2 Haftung bei Unfällen
Mitglieder sind verpflichtet, auf ihre eigene Sicherheit zu achten und alle Anweisungen zur Nutzung der Werkstätten und Geräte zu befolgen. Yuniku haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Werkstätten, Geräte oder Materialien entstehen.
6.3 Versicherung
Yuniku empfiehlt seinen Mitgliedern den Abschluss einer persönlichen Unfallversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung, die auch Schäden im Rahmen der Tätigkeit im Atelier abdeckt. Yuniku übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fehlverhalten der Mitglieder entstehen.
7. Materialnutzung und -beschaffung
7.1 Verwendung von Materialien
Mitglieder können in der Werkstatt Materialien verwenden, die von Yuniku bereitgestellt werden, sofern diese im Preis der Mitgliedschaft oder der jeweiligen Dienstleistung enthalten sind. Für Materialien wie Ton, Glasuren, Farben oder Holz fallen zusätzliche Kosten an, die nach Verbrauch berechnet werden. Die aktuellen Preise für Materialien werden regelmäßig auf der Website veröffentlicht.
7.2 Eigene Materialien
Die Nutzung von eigenen Materialien ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Yuniku gestattet. Bei der Verwendung von eigenen Materialien muss sichergestellt werden, dass diese mit den angebotenen Geräten und Einrichtungen kompatibel sind und keine Gefahr für andere Mitglieder oder die Ausrüstung darstellen.
7.3 Beschädigung von Materialien
Die Mitglieder sind verpflichtet, Material, das sie in der Werkstatt verwenden, pfleglich zu behandeln. Schäden an den von Yuniku bereitgestellten Materialien oder an der Ausstattung der Werkstatt müssen unverzüglich gemeldet werden. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Materialien können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
8. Kursbuchung und Teilnahmebedingungen
8.1 Kursbuchung
Die Anmeldung zu Kursen und Workshops erfolgt über die Website von Yuniku oder per direkter Buchung in der Werkstatt. Ein Kurs oder Workshop gilt als gebucht, wenn die Teilnahme schriftlich bestätigt wurde. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr.
8.2 Stornierung von Kursen
Mitglieder, die nicht an einem gebuchten Kurs teilnehmen können, haben die Möglichkeit, diesen bis zu 14 Tage vor Beginn des Kurses kostenlos zu stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 bis 14 Tagen vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 50 % der Kursgebühr fällig. Bei weniger als 7 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
8.3 Änderung und Absage von Kursen
Yuniku behält sich das Recht vor, Kurse oder Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall wird den Teilnehmern eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühren angeboten oder die Möglichkeit gegeben, einen Ersatzkurs zu buchen.
9. Missachtung der Studio-Regeln
Mitglieder, die wiederholt gegen die Studio-Regeln verstoßen oder sich in einer Weise verhalten, die das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Mitglieder gefährdet, können nach einer schriftlichen Abmahnung von Yuniku ausgeschlossen werden. Dies umfasst auch das wiederholte Nichterfüllen von Zahlungsverpflichtungen.
10. Datenschutz
10.1 Datenschutzrichtlinie
Yuniku verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Mitglieder gemäß den gelt
enden Datenschutzgesetzen zu schützen. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Verwaltung der Mitgliedschaft sowie die Organisation von Kursen und Veranstaltungen verwendet. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzrichtlinie von Yuniku zu finden.
10.2 Datenweitergabe
Yuniku gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen der AGB
Yuniku behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn die Mitgliedschaft weiterhin genutzt wird.
11.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.
December 2024